Kranken-Zusatzversicherungen

Durch Krankenzusatzversicherungen können Versicherte den bestehenden Schutz ihrer Krankenversicherung erweitern. Sie sichern beispielsweise eine bessere Unterbringung im Krankenhaus sowie Behandlungen durch Heilpraktiker oder Chefärzte.

Auch andere gesundheitliche und finanzielle Risiken lassen sich mit einer Zusatzversicherung privat absichern, beispielsweise der Zahnersatz. Dadurch ergeben sich viele Vorteile: Gesetzlich Versicherte erhalten somit einen Anspruch auf Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten erhältlich sind.

Private Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung braucht jeder, egal ob privat oder gesetzlich. Wer in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich privat krankenversichern. Andere dürfen der gesetzlichen Kasse nicht oder nicht mehr beitreten. Dann müssen sie privat für den Krankheits­fall vorsorgen.
Versicherungsfreigrenze für Arbeitnehmer. Selbstständige und Beamte dürfen sich jederzeit privat krankenversichern. Für Beamte ist die private Kranken­versicherung sogar meist deutlich preis­werter als die gesetzliche, weil ein großer Anteil ihrer Krankheits­kosten von der staatlichen Beihilfe übernommen wird. Für Arbeitnehmer gilt eine Versicherungspflichtgrenze, die von der Bundes­regierung jedes Jahr neu festgelegt wird. Ab Erreichen dieser Grenze ist ihnen der Wechsel zum privaten Versicherer erlaubt. Zum Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer diese Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, darf er der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren.